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04.04.2018

Spenden: Österreichische Sporthilfe will auf die Liste des BMF (Christian Drastil)


 

 Eine interessante Pressemeldung von heute: 

"In Österreich sind Spenden an rund 6.500 gemeinnützige Einrichtungen steuerlich absetzbar, die österreichische Sporthilfe ist allerdings nicht darunter. Dies will der Sporthilfe-Geschäftsführer nun ändern und hofft auf prominente Unterstützung von mehreren Seiten, um den Status der Absetzbarkeit vom Bundesministerium für Finanzen zu erlangen. 

Rund 630 Millionen Euro spendeten die Österreicherinnen und Österreicher laut Spendenreport des Fundraising-Verbandes im Jahr 2017. Bei den meisten Spenden, ob an karitative Organisationen wie Licht ins Dunkel, Caritas und Diakonie oder lokale Institutionen wie die Feuerwehr oder die örtliche Rot-Kreuz-Stelle, erhalten die Wohltäter eine Bescheinigung für die Absetzbarkeit bei der kommenden Arbeitnehmerveranlagung. 2017 wurden insgesamt bereits 227 Millionen Euro steuerlich geltend gemacht. Denkt man in größeren Dimensionen an Unternehmen, die die Allgemeinheit unterstützen und so ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen, ist es legitim, den Firmen auch hier die Möglichkeit einer Spendenabsetzbarkeit zuzugestehen. 

Österreichische Sporthilfe nicht auf Liste des BMF

Spenden private Sportfans oder Unternehmen im Rahmen von Sporthilfe Fundraising-Aktivitäten an die Sporthilfe, so ist die Spendenabsetzbarkeit nicht gegeben. Der Österreichischen Sporthilfe wurde bislang vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) der Eintrag auf die Liste der begünstigten Einrichtungen bzgl. Spendenabsetzbarkeit verwehrt. In Summe sind mittlerweile Spenden an rund 6.500 Einrichtungen absetzbar, rund ein Fünftel davon sind klassische gemeinnützige Organisationen, der Großteil staatlich geführte Institutionen. 

„Mildtätiger Zweck ist klar gegeben“

Sporthilfe Geschäftsführer Harald Bauer hat es sich zum Ziel gesetzt, die Österreichische Sporthilfe auf diese Liste zu bringen, denn der „mildtätige Zweck“, der vom BMF als Notwendigkeit angegeben wird, ist seiner Meinung nach mehr als gegeben. „Wir unterstützen im Moment 268 Athletinnen und Athleten - auch jene mit Behinderung - als gemeinnützige und unabhängige Organisation, die keine staatlichen Förderungen erhält“, so Bauer. „Die zentrale Vorbildfunktion von erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern und deren Wichtigkeit im Kampf gegen gesellschaftliche Probleme wie Bewegungsmangel und daraus resultierende Gesundheitsschäden stehen außer Frage. Und aus diesem Grund sehen wir bei der Sporthilfe klar jenen erforderlichen mildtätigen Zweck gegeben.“ 

Unterstützung durch Sportminister

Blickt man über Österreichs Grenzen hinaus, erkennt man, dass sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland gemeinnützige Organisationen wie die Sporthilfe als „mildtätig“ gelten und die Spendenabsetzbarkeit gewährleistet ist. „Mit einem Eintrag auf diese Liste werden Spenden an die Sporthilfe, sei es von Wirtschaftspartnern, aber auch der Bevölkerung, für den heimischen Sport attraktiver und schaffen für uns die Möglichkeit, die heimischen Athleten noch wirkungsvoller und intensiver zu unterstützen“, ist Bauer überzeugt. „Ich zähle stark auf die Unterstützung unseres Präsidenten und Sportministers Heinz-Christian Strache; die Spendenabsetzbarkeit für Organisationen wie der Sporthilfe ist ja im Regierungsprogramm zum Thema Sport als Ziel formuliert“, blickt Bauer auf die kommenden Wochen. „Unser ehrgeiziges Ziel ist es, die Spendenabsetzbarkeit bis Ende dieses Jahres zu erlangen.“

Weitere Bedingungen für den Eintrag auf dieser Liste (mit Ende 2017 standen 1.232 NPOs darauf) wie eine mindestens dreijährige gemeinnützige Tätigkeit (die Sporthilfe besteht seit 1971) oder die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers sieht Bauer als erfüllt. „Wir sind optimistisch, die Absetzbarkeit zeitnah zu erlangen.“ 

Die Österreichische Sporthilfe 

Die Österreichische Sporthilfe besteht seit 1971 und unterstützt seither österreichische Athletinnen und Athleten auf ihrem Weg an die Spitze, seit 2012 auch Sportler mit Behinderung.

  • Die Österreichische Sporthilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation.
  • Die Österreichische Sporthilfe leistet durch ihre finanzielle und ideelle Unterstützung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung von Spitzensportlerinnen und -sportlern.
  • Die Zuwendungen der Österreichischen Sporthilfe werden unbürokratisch und nicht-zweckgebunden nach Erfüllung von Leistungskriterien zuerkannt.
  • Seinen Auftrag erfüllt der Verein Österreichische Sporthilfe ohne staatliche Förderungen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch nachhaltige Partnerschaften mit der Wirtschaft, Benefizveranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten."

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Harald Bauer, Sporthilfe




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04.04.2018

Spenden: Österreichische Sporthilfe will auf die Liste des BMF (Christian Drastil)


 

 Eine interessante Pressemeldung von heute: 

"In Österreich sind Spenden an rund 6.500 gemeinnützige Einrichtungen steuerlich absetzbar, die österreichische Sporthilfe ist allerdings nicht darunter. Dies will der Sporthilfe-Geschäftsführer nun ändern und hofft auf prominente Unterstützung von mehreren Seiten, um den Status der Absetzbarkeit vom Bundesministerium für Finanzen zu erlangen. 

Rund 630 Millionen Euro spendeten die Österreicherinnen und Österreicher laut Spendenreport des Fundraising-Verbandes im Jahr 2017. Bei den meisten Spenden, ob an karitative Organisationen wie Licht ins Dunkel, Caritas und Diakonie oder lokale Institutionen wie die Feuerwehr oder die örtliche Rot-Kreuz-Stelle, erhalten die Wohltäter eine Bescheinigung für die Absetzbarkeit bei der kommenden Arbeitnehmerveranlagung. 2017 wurden insgesamt bereits 227 Millionen Euro steuerlich geltend gemacht. Denkt man in größeren Dimensionen an Unternehmen, die die Allgemeinheit unterstützen und so ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen, ist es legitim, den Firmen auch hier die Möglichkeit einer Spendenabsetzbarkeit zuzugestehen. 

Österreichische Sporthilfe nicht auf Liste des BMF

Spenden private Sportfans oder Unternehmen im Rahmen von Sporthilfe Fundraising-Aktivitäten an die Sporthilfe, so ist die Spendenabsetzbarkeit nicht gegeben. Der Österreichischen Sporthilfe wurde bislang vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) der Eintrag auf die Liste der begünstigten Einrichtungen bzgl. Spendenabsetzbarkeit verwehrt. In Summe sind mittlerweile Spenden an rund 6.500 Einrichtungen absetzbar, rund ein Fünftel davon sind klassische gemeinnützige Organisationen, der Großteil staatlich geführte Institutionen. 

„Mildtätiger Zweck ist klar gegeben“

Sporthilfe Geschäftsführer Harald Bauer hat es sich zum Ziel gesetzt, die Österreichische Sporthilfe auf diese Liste zu bringen, denn der „mildtätige Zweck“, der vom BMF als Notwendigkeit angegeben wird, ist seiner Meinung nach mehr als gegeben. „Wir unterstützen im Moment 268 Athletinnen und Athleten - auch jene mit Behinderung - als gemeinnützige und unabhängige Organisation, die keine staatlichen Förderungen erhält“, so Bauer. „Die zentrale Vorbildfunktion von erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern und deren Wichtigkeit im Kampf gegen gesellschaftliche Probleme wie Bewegungsmangel und daraus resultierende Gesundheitsschäden stehen außer Frage. Und aus diesem Grund sehen wir bei der Sporthilfe klar jenen erforderlichen mildtätigen Zweck gegeben.“ 

Unterstützung durch Sportminister

Blickt man über Österreichs Grenzen hinaus, erkennt man, dass sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland gemeinnützige Organisationen wie die Sporthilfe als „mildtätig“ gelten und die Spendenabsetzbarkeit gewährleistet ist. „Mit einem Eintrag auf diese Liste werden Spenden an die Sporthilfe, sei es von Wirtschaftspartnern, aber auch der Bevölkerung, für den heimischen Sport attraktiver und schaffen für uns die Möglichkeit, die heimischen Athleten noch wirkungsvoller und intensiver zu unterstützen“, ist Bauer überzeugt. „Ich zähle stark auf die Unterstützung unseres Präsidenten und Sportministers Heinz-Christian Strache; die Spendenabsetzbarkeit für Organisationen wie der Sporthilfe ist ja im Regierungsprogramm zum Thema Sport als Ziel formuliert“, blickt Bauer auf die kommenden Wochen. „Unser ehrgeiziges Ziel ist es, die Spendenabsetzbarkeit bis Ende dieses Jahres zu erlangen.“

Weitere Bedingungen für den Eintrag auf dieser Liste (mit Ende 2017 standen 1.232 NPOs darauf) wie eine mindestens dreijährige gemeinnützige Tätigkeit (die Sporthilfe besteht seit 1971) oder die Tätigkeit eines Wirtschaftsprüfers sieht Bauer als erfüllt. „Wir sind optimistisch, die Absetzbarkeit zeitnah zu erlangen.“ 

Die Österreichische Sporthilfe 

Die Österreichische Sporthilfe besteht seit 1971 und unterstützt seither österreichische Athletinnen und Athleten auf ihrem Weg an die Spitze, seit 2012 auch Sportler mit Behinderung.

  • Die Österreichische Sporthilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation.
  • Die Österreichische Sporthilfe leistet durch ihre finanzielle und ideelle Unterstützung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Absicherung von Spitzensportlerinnen und -sportlern.
  • Die Zuwendungen der Österreichischen Sporthilfe werden unbürokratisch und nicht-zweckgebunden nach Erfüllung von Leistungskriterien zuerkannt.
  • Seinen Auftrag erfüllt der Verein Österreichische Sporthilfe ohne staatliche Förderungen. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich durch nachhaltige Partnerschaften mit der Wirtschaft, Benefizveranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten."

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Harald Bauer, Sporthilfe




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