16.03.2017
Zugemailt von / gefunden bei: BKS (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG
Klagenfurt (pta015/16.03.2017/10:30) - Der Vorstand der BKS Bank AG erstattet folgenden Bericht über die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter im Rahmen des beabsichtigten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2017:
Ermächtigung durch die Hauptversammlung: mit Hauptversammlungsbeschluss der BKS Bank AG vom 15.5.2012 wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endete somit am 14. November 2014. Der Hauptversammlungsbeschluss vom 15.5.2012 wurde am 15.5.2012 auf der Homepage der BKS Bank AG veröffentlicht.
In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 u. Z 8 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 11. Juni 2013 ein Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Zweck dieses Aktienrückkaufprogramms war in erster Linie, diese BKS-Stammaktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2013-2015 zu verwenden, wobei sich der Vorstand jedoch vorbehalten hat, die zurückgekauften Aktien auch für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden. Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde im Zeitraum vom 19. Juni 2013 bis 24. Juni 2013 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stammaktien, die 0,323 % des damaligen Grundkapitals entsprachen, börslich und außerbörslich zurück gekauft.
Ausübung der Ermächtigung: Im Rahmen dieser Ermächtigung wurde weiters ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für 2017 ausgearbeitet. Das Programm ist so konzipiert, dass es in den Folgejahren mit den gleichen Eckpunkten wiederholt werden könnte. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auch in den Folgejahren. Der Vorstand der BKS Bank AG hat bis zum 16. März 2017 die Grundsätze des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2017 ausgearbeitet. Diese bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, die frühestens zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Berichts erteilt werden darf.
Grundsätze und Leistungsanreize des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms: Mit diesem Angebot soll den bezugsberechtigten Mitarbeitern und Führungskräften die Möglichkeit geboten werden, sich an der BKS Bank AG zu beteiligen um so auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Aktionärsstruktur und damit zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der BKS Bank AG zu leisten. Weiters soll damit die Bindung der Mitarbeiter und Führungskräfte an ihren Arbeitgeber gestärkt werden.
Anzahl und Aufteilung der auszugebenden Aktien: Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2017 werden insgesamt bis zu 40.000 Stück BKS-Stammaktien angeboten. Dies entspricht 0,1% am gesamten Grundkapital und 0,1% der gesamten Stammaktien der BKS Bank AG. Je Erwerber ist für den freiwilligen Bezug keine Mindest-Stückanzahl vorgesehen. Die relevante Stückzahl an BKS-Stammaktien, die ein Mitarbeiter freiwillig zeichnen kann, ist einerseits mit der vereinbarten Höhe der Bilanzremuneration (inklusive der Aktienzuteilung aus der Bilanzremuneration) begrenzt. Andererseits ist die Obergrenze für den steuerlich begünstigten Erwerb in Höhe von EUR 3.000,-- zu berücksichtigen. Maßgeblich ist der jeweils niedrigere Betrag.
Führungskräfte erhalten einen variablen Gehaltsbestandteil der durch BKS Stammaktien bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 3.000,-- im Rahmen dieses Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes steuerbegünstigt abgegolten wird.
Eingeräumte Optionen für Mitarbeiter und Führungskräfte: Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2017 richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte der BKS Bank AG, die in Österreich beschäftigt sind bzw. von der BKS Bank AG in eine österreichische Tochtergesellschaft der BKS Bank AG entsandt wurden, und ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben.
Zeitraum des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms: Das Angebot gilt voraussichtlich von 03. April bis 18. April 2017
Ausgabepreis: Der Ausgabepreis der BKS-Stammaktien entspricht dem Schlusskurs der BKS-Stammaktien an der Wiener Börse am letzten Tag der Zeichnungsfrist.
Lieferung der Aktien: Die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erworbenen BKS-Stammaktien werden voraussichtlich am 24. April 2017 geliefert und auf die bekanntgegebenen Wertpapierdepots übertragen.
Zuteilungsverfahren: Bei einer Überzeichnung des Angebots, dh wenn insgesamt mehr als die angebotenen 40.000 Stück BKS-Stammaktien gezeichnet werden, erfolgt die Zuteilung prozentuell entsprechend dem Verhältnis der Überzeichnung zur Gesamtzahl der angebotenen BKS-Stammaktien, dh jeder Zeichner erhält im Ausmaß der Überzeichnung eine prozentuell niedrigere Zuteilung (Beispiel: bei einer Überzeichnung von 5% erhalten alle Zeichner eine um 5% geringere Zuteilung). Dabei behält sich die BKS Bank AG notwendige Kürzungen bei der Zuteilung vor.
Übertragbarkeit der Optionen: Die Optionen unter dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2017 sind nicht übertragbar und stehen nur den jeweils berechtigten BKS-Mitarbeitern persönlich zu.
Behaltefrist: Der Erwerb der BKS-Stammaktien ist unter den Voraussetzungen des § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG bis zu einem Betrag von EUR 3.000,-- jährlich von der Einkommenssteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt für den Vorteil aus dem begünstigten Erwerb. Dies gilt nur, wenn der Erwerber die Stammaktien nicht vor Ablauf des fünften auf das Kalenderjahr des Erwerbs folgenden Jahres unter Lebenden überträgt.
Allfällige Auswirkungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auf die Börsezulassung der Stammaktien der BKS Bank AG:Keine.
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Aktien auf dem Radar:Polytec Group, Immofinanz, Marinomed Biotech, Austriacard Holdings AG, Flughafen Wien, Warimpex, AT&S, Strabag, Uniqa, Wienerberger, EVN, Erste Group, Österreichische Post, ams-Osram, Josef Manner & Comp. AG, Wiener Privatbank, Addiko Bank, Oberbank AG Stamm, BKS Bank Stamm, Agrana, Amag, CA Immo, Kapsch TrafficCom, OMV, Telekom Austria, VIG, Deutsche Bank.
(BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)166440
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Klagenfurt (pta015/16.03.2017/10:30) - Der Vorstand der BKS Bank AG erstattet folgenden Bericht über die Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter im Rahmen des beabsichtigten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2017:
Ermächtigung durch die Hauptversammlung: mit Hauptversammlungsbeschluss der BKS Bank AG vom 15.5.2012 wurde der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien bis zum gesetzlich jeweils zulässigen Höchstausmaß zum Zweck des Angebotes an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG zu erwerben. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der BKS Bank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als 20% unterschreiten oder übersteigen. Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endete somit am 14. November 2014. Der Hauptversammlungsbeschluss vom 15.5.2012 wurde am 15.5.2012 auf der Homepage der BKS Bank AG veröffentlicht.
In Ausnützung dieser Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 u. Z 8 AktG hat der Vorstand der BKS Bank AG am 11. Juni 2013 ein Aktienrückkaufprogramm für BKS-Stammaktien beschlossen. Zweck dieses Aktienrückkaufprogramms war in erster Linie, diese BKS-Stammaktien zur Deckung der BKS-Mitarbeiterprogramme und BKS-Führungskräfteprogramme 2013-2015 zu verwenden, wobei sich der Vorstand jedoch vorbehalten hat, die zurückgekauften Aktien auch für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden. Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde im Zeitraum vom 19. Juni 2013 bis 24. Juni 2013 durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 100.000 BKS-Stammaktien, die 0,323 % des damaligen Grundkapitals entsprachen, börslich und außerbörslich zurück gekauft.
Ausübung der Ermächtigung: Im Rahmen dieser Ermächtigung wurde weiters ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für 2017 ausgearbeitet. Das Programm ist so konzipiert, dass es in den Folgejahren mit den gleichen Eckpunkten wiederholt werden könnte. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Durchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auch in den Folgejahren. Der Vorstand der BKS Bank AG hat bis zum 16. März 2017 die Grundsätze des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2017 ausgearbeitet. Diese bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, die frühestens zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Berichts erteilt werden darf.
Grundsätze und Leistungsanreize des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms: Mit diesem Angebot soll den bezugsberechtigten Mitarbeitern und Führungskräften die Möglichkeit geboten werden, sich an der BKS Bank AG zu beteiligen um so auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Aktionärsstruktur und damit zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit der BKS Bank AG zu leisten. Weiters soll damit die Bindung der Mitarbeiter und Führungskräfte an ihren Arbeitgeber gestärkt werden.
Anzahl und Aufteilung der auszugebenden Aktien: Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2017 werden insgesamt bis zu 40.000 Stück BKS-Stammaktien angeboten. Dies entspricht 0,1% am gesamten Grundkapital und 0,1% der gesamten Stammaktien der BKS Bank AG. Je Erwerber ist für den freiwilligen Bezug keine Mindest-Stückanzahl vorgesehen. Die relevante Stückzahl an BKS-Stammaktien, die ein Mitarbeiter freiwillig zeichnen kann, ist einerseits mit der vereinbarten Höhe der Bilanzremuneration (inklusive der Aktienzuteilung aus der Bilanzremuneration) begrenzt. Andererseits ist die Obergrenze für den steuerlich begünstigten Erwerb in Höhe von EUR 3.000,-- zu berücksichtigen. Maßgeblich ist der jeweils niedrigere Betrag.
Führungskräfte erhalten einen variablen Gehaltsbestandteil der durch BKS Stammaktien bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 3.000,-- im Rahmen dieses Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes steuerbegünstigt abgegolten wird.
Eingeräumte Optionen für Mitarbeiter und Führungskräfte: Das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2017 richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte der BKS Bank AG, die in Österreich beschäftigt sind bzw. von der BKS Bank AG in eine österreichische Tochtergesellschaft der BKS Bank AG entsandt wurden, und ihren ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben.
Zeitraum des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms: Das Angebot gilt voraussichtlich von 03. April bis 18. April 2017
Ausgabepreis: Der Ausgabepreis der BKS-Stammaktien entspricht dem Schlusskurs der BKS-Stammaktien an der Wiener Börse am letzten Tag der Zeichnungsfrist.
Lieferung der Aktien: Die im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms erworbenen BKS-Stammaktien werden voraussichtlich am 24. April 2017 geliefert und auf die bekanntgegebenen Wertpapierdepots übertragen.
Zuteilungsverfahren: Bei einer Überzeichnung des Angebots, dh wenn insgesamt mehr als die angebotenen 40.000 Stück BKS-Stammaktien gezeichnet werden, erfolgt die Zuteilung prozentuell entsprechend dem Verhältnis der Überzeichnung zur Gesamtzahl der angebotenen BKS-Stammaktien, dh jeder Zeichner erhält im Ausmaß der Überzeichnung eine prozentuell niedrigere Zuteilung (Beispiel: bei einer Überzeichnung von 5% erhalten alle Zeichner eine um 5% geringere Zuteilung). Dabei behält sich die BKS Bank AG notwendige Kürzungen bei der Zuteilung vor.
Übertragbarkeit der Optionen: Die Optionen unter dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 2017 sind nicht übertragbar und stehen nur den jeweils berechtigten BKS-Mitarbeitern persönlich zu.
Behaltefrist: Der Erwerb der BKS-Stammaktien ist unter den Voraussetzungen des § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG bis zu einem Betrag von EUR 3.000,-- jährlich von der Einkommenssteuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt für den Vorteil aus dem begünstigten Erwerb. Dies gilt nur, wenn der Erwerber die Stammaktien nicht vor Ablauf des fünften auf das Kalenderjahr des Erwerbs folgenden Jahres unter Lebenden überträgt.
Allfällige Auswirkungen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms auf die Börsezulassung der Stammaktien der BKS Bank AG:Keine.
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