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Inbox: FMA mit Rundschreiben zu verpackten Anlageprodukten


20.02.2018

Zugemailt von / gefunden bei: FMA (BSN-Hinweis: Lauftext im Original des Aussenders, Titel (immer) und Bebilderung (oft) durch boerse-social.com aus dem Fotoarchiv von photaq.com)

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat heute ein Rundschreiben zu den neuen Basisinformationsblättern für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte veröffentlicht. Diese Basisinformationsblätter gemäß PRIIP-Verordnung, die auch „Key Information Document“ (KID)  genannt werden, dürfen nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten umfassen und haben alle wesentlichen, vorgegebenen Informationen zu diesem Produkt in standardisierter und vergleichbarer Form zu enthalten. Das Rundschreiben präzisiert die gesetzlichen Anforderungen und klärt offene Fragen.

„Da die Produktpalette für Anleger am Finanzmarkt zunehmend breiter und die angebotenen Produkte immer komplexer werden, hat der europäische Gesetzgeber mit den verpflichtend zu erstellenden Basisinformationsblättern zu diesen Produkten eine standardisierte, vergleichbare und auch für unerfahrene Anleger verständliche Information geschaffen“, die der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Diese KID erhöhen die Produkttransparenz, verbessern die Vergleichbarkeit auch über Branchen- und Produktgrenzen hinweg und legen so eine Basis für sachgerechte Anlageentscheidungen.“

Die Basisinformationsblätter haben zwingend folgende Informationen in standardisierter Darstellung zu enthalten:

  • Name des PRIIP, die Identität und Kontaktdaten des PRIIP-Herstellers, Angaben über die zuständige Behörde und das Datum des Informationsblatts.
  • Art und die wichtigsten Merkmale des PRIIP einschließlich dessen Ziele und die zu deren Erreichung eingesetzten Mittel; die Beschreibung des Kleinanlegertyps, an den das PRIIP vermarktet wird; (soweit bekannt) die Laufzeit des PRIIP.
  • Empfohlene und gegebenenfalls vorgeschriebene Mindesthaltedauer sowie eine Darstellung der Möglichkeiten der vorzeitigen Auflösung der Anlage, einschließlich der Bedingungen hierfür.
  •  Informationen darüber, wie und bei wem der Kleinanleger eine Beschwerde über das Produkt oder über das Verhalten des PRIIP-Herstellers oder einer Person, die über das Produkt berät  oder es verkauft, einlegen kann.
  • Eine kurze, standardisierte Beschreibung des Risiko-/Renditeprofils.
  • Die Offenlegung aller mit einer Veranlagung in diesem PRIIP verbundenen Kosten.

Um die mögliche Ertragsentwicklung einer Anlage mit anderen Produkten vergleichen zu können, sind im Basisinformationsblatt auch vier Szenarien (Stressszenario, pessimistisches, mittleres und optimistisches Szenario) darzustellen und für Versicherungsanlageprodukte zusätzlich ein Szenario für den Versicherungsfall (Ablebensszenario). Wesentliche Informationen für den Kunden, wie etwa über die Risiken oder Kosten eines Produkts sind überdies in Form von aggregierten Indikatoren bereitzustellen. Der Gesamtrisikoindikator gibt in Form einer siebenteiligen Skala (1 steht für niedriges Risiko und 7 für das höchste Risiko) Auskunft über die Risiken, die der Kunde eingeht. Sowohl die Gesamtkosten als auch deren Auswirkung auf die Rendite „Reduction in Yield“ (RIY) sind unter „Kosten im Zeitverlauf“ auszuweisen. Die Zusammensetzung der Kosten ist in einer standardisierten Tabelle offenzulegen.

Die Basisinformationsblätter (KID) sind auf der Website des Produktentwicklers zu veröffentlichen, regelmäßig zu aktualisieren und vom Berater oder Vermittler dem Kunden rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Mit dem FMA-Rundschreiben über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte hat die FMA Klarstellungen im Hinblick auf den Anwendungsbereich für Versicherungsanlageprodukte, die einheitliche Verwendung der vorgegebenen Begriffe (wie z.B. „Anlage“ oder „Versicherungsprämie“) und die Ausgestaltung des Basisinformationsblatts getroffen, um die einheitliche Anwendung der PRIIP-Verordnung und damit die Vergleichbarkeit der Basisinformationsblätter für Anleger zu gewährleisten.

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    20.02.2018, 4091 Zeichen

    20.02.2018

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    Die Basisinformationsblätter haben zwingend folgende Informationen in standardisierter Darstellung zu enthalten:

    • Name des PRIIP, die Identität und Kontaktdaten des PRIIP-Herstellers, Angaben über die zuständige Behörde und das Datum des Informationsblatts.
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