19.12.2019, 1441 Zeichen
Nach der einseitigen Kündigung des Betreibervertrages zur Infrastrukturabgabe per 30. September 2019 durch das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, haben die autoTicket GmbH und ihre beiden Gesellschafter, KapschTrafficCom und CTS Eventim , heute entschieden, die vertraglich vereinbarten finanziellen Ansprüche gegenüber dem Bund auf insgesamt rund 560 Mio. Euro zu beziffern und in dieser Höhe in mehreren Schritten geltend zu machen.
autoTicket GmbH und ihre Gesellschafter Kapsch TrafficCom AG und CTS Eventim AG & Co. KGaA sind überzeugt, dass autoTicket GmbH für den vorliegenden Fall der Vertragsbeendigung durch den Bund Anspruch auf den entgangenen Gewinn über die Vertragslaufzeit hat. Weiterhin sieht der Betreibervertrag die Kompensation der Beendigungskosten vor, zu denen auch Schadensersatzansprüche der beauftragten Unterauftragnehmer gehören. Zu den relevanten Unterauftragnehmern gehören – in unterschiedlichem Umfang – auch Kapsch TrafficCom AG und CTS Eventim AG & Co. KGaA sowie mit diesen verbundene Unternehmen.
Der Betreibervertrag sieht ein effizientes Verfahren zur Streitbeilegung vor: Zunächst soll ein unabhängiger Stichtagsprüfer die Ermittlung des entgangenen Gewinns überprüfen. Zur Klärung der Ansprüche ist im Anschluss ein Verhandlungsverfahren mit dem Bund vorgesehen. Für den Fall des Scheiterns ist zur Erreichung einer endgültigen Entscheidung ein Schiedsverfahren vorgesehen.
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