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EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einberufung zur Hauptversammlung


Die besten Wiener Aktien seit Jahresbeginn in Prozent: Wienerberger, OMV, voestalpine, Zumtobel, SBO, Telekom Austria (c) derAuer Grafik Buch Web (08.06.2013)
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz, FN 102999w (die "Gesellschaft") Homepage: www.sbo.at

E I N L A D U N G
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Donnerstag dem 27. April 2017 um 10 Uhr in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2, (,,Stadthalle"), stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
mit folgender Tagesordnung:
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2016 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016.
2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016.
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.
5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017.
6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.
7) Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.
8) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 Absatz 3 (Hauptversammlung- Einberufung-Fernteilnahme)

Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG): Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des
10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 17. April 2017, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 24. April 2017 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60,

per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (als elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG)
per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten und sich auf den genannten Nachweisstichtag zu beziehen. Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.
Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform. Die Vollmacht bzw deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können bis spätestens 26. April 2017, 16.00 Uhr per Post an die Gesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500
65) oder per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage (www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post zugesandt.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu, schriftlich zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 6. April 2017, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.
Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht zu, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung zu übermitteln und zu verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 18. April 2017, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG).
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sbo.at) zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG):
Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 28. März 2017) 52.597 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (Stichtag 28. März 2017) 15.947.403.
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 6. April 2017 auf der Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
Jahresabschluss gemäß UGB zum 31. Dezember 2016 samt Anhang und Lagebericht;\nCorporate Governance-Bericht;\nKonzernabschluss gemäß IFRS zum 31. Dezember 2016 samt Konzernanhang und -lagebericht;\nGewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes (Tagesordnungspunkt 2);\nBericht des Aufsichtsrates;\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8;\nErklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG.\nUm den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
Ternitz, im März 2017
Der Vorstand


Emittent: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Hauptstrasse 2 A-2630 Ternitz Telefon: 02630/315110 FAX: 02630/315101 Email: sboe@sbo.co.at WWW: http://www.sbo.at Branche: Öl und Gas Exploration ISIN: AT0000946652 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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KTM
Unser Hauptpartner beim Business Athlete Award, http://www.runplugged.com/baa . Die KTM Industries-Gruppe ist eine europäische Fahrzeug-Gruppe mit dem strategischen Fokus auf das globale Sportmotorradsegment und den automotiven high-tech Komponentenbereich. Mit ihren weltweit bekannten Marken KTM, Husqvarna Motorcycles, WP und Pankl zählt sie in ihren Segmenten jeweils zu den Technologie- und Marktführern.

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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am Donnerstag dem 27. April 2017 um 10 Uhr in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2, (,,Stadthalle"), stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
mit folgender Tagesordnung:
1) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses gemäß IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlages des Vorstandes, jeweils zum 31. Dezember 2016 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016.
2) Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016.
4) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016.
5) Wahl der Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017.
6) Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Absatz 4 der Satzung.
7) Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat.
8) Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14 Absatz 3 (Hauptversammlung- Einberufung-Fernteilnahme)

Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 106 Z 6 und 7 AktG): Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung von Aktionärsrechten, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 Abs. 1 und 2 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des
10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 17. April 2017, 24.00 Uhr. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweisen kann. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 24. April 2017 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

per Post: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60,

per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at (als elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gem. § 4 Abs. 1 SVG)
per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT 598; unbedingt ISIN AT0000946652 im Text angeben
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen, hat die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten und sich auf den genannten Nachweisstichtag zu beziehen. Depotbestätigungen werden ausschließlich in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen.
Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG): Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen (§§ 113, 114 AktG). Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss in Textform gemäß § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls der Textform. Die Vollmacht bzw deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können bis spätestens 26. April 2017, 16.00 Uhr per Post an die Gesellschaft, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, per Telefax (+43 (0)1 8900 500
65) oder per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at übermittelt werden. Anderenfalls wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht und deren Widerruf ist das auf der Homepage (www.sbo.at) der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte Vollmachtsformular zu verwenden (§ 114 Abs. 3 AktG). Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen auch per Post zugesandt.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG): Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen, steht gem. § 109 AktG das Recht zu, schriftlich zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 6. April 2017, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, zugehen.
Weiters steht Aktionären, deren Anteile alleine oder zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen, gem. § 110 AktG das Recht zu, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung zu übermitteln und zu verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 18. April 2017, an der Adresse 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder per Telefax unter +43 (0)2630 315501 zugeht.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist (§ 118 AktG).
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Weitgehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.sbo.at) zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG):
Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG und § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,-- beträgt und in 16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,- unterteilt ist. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 28. März 2017) 52.597 eigenen Aktien, für die das Stimmrecht gemäß § 65 Abs. 5 AktG nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (Stichtag 28. März 2017) 15.947.403.
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 6. April 2017 auf der Homepage der Gesellschaft (www.sbo.at/Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:
Jahresabschluss gemäß UGB zum 31. Dezember 2016 samt Anhang und Lagebericht;\nCorporate Governance-Bericht;\nKonzernabschluss gemäß IFRS zum 31. Dezember 2016 samt Konzernanhang und -lagebericht;\nGewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes (Tagesordnungspunkt 2);\nBericht des Aufsichtsrates;\nBeschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8;\nErklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG.\nUm den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zB Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
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